Scheidung: Was gibt es bei Trennungshunden zu beachten?

Verhaltensprobleme

Rechtsanwalt Clamann hat seinen Kanzleisitz in Münster (Westf.) und arbeitet hauptsächlich im Bereich des Familienrechts. Sein Spezialgebiet ist die einvernehmliche Scheidung, die auch als Online Scheidung durchgeführt werden kann.

Für viele Menschen sind Hunde enge Familienmitglieder. Ihre Unterstützung und Gesellschaft sind fester Bestandteil des Alltags, in sie wird Liebe, Zeit und Geld investiert. Doch was passiert mit dem Hund, wenn ein Paar sich scheiden lässt? Dieser Gastartikel soll Scheidungswilligen einen ersten Überblick geben, welche Möglichkeiten sie haben und welchen rechtlichen Rahmen es zu beachten gibt.

Die Ausgangslage: Der Hund als Hausrat

Im rechtlichen Sinne sind Hunde keine Familienmitglieder. Die Eheleute können also kein Sorge- und Umgangsrecht für sie erstreiten, wie es bei der Scheidung mit Kindern der Fall ist. Stattdessen zählen Hunde als „Sache“ in den Hausrat. Sie werden im Falle der Scheidung also wie andere Besitztümer, etwa Möbel und Haushaltsgeräte, in die Vermögensaufteilung einbezogen.

In einem ersten Schritt müssen hier die Eigentumsverhältnisse geklärt werden: Gehört der Hund einem/einer der Eheleute allein, verbleibt er nach der Scheidung auch bei ihm oder ihr. Um das alleinige Eigentum am Hund nachzuweisen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten:

  • Der Kaufbeleg. Wurde der Hund im Geschäft oder beim Züchter gekauft, gibt es in der Regel einen Kaufbeleg, der den Namen des/der Käufer:in enthält.
  • Die Eigentumsverhältnisse vor der Ehe. Wer den Hund schon vorher besessen und dann mit in die Ehe gebracht hat, bleibt meist auch in der Ehe alleinige:r Eigentümer:in.
  • Registrierungen. Auch wer seinen Hund bei einem Hundeverein, der Hundeversicherung oder anderen Programmen registriert hat, musste in den Unterlagen häufig den Namen des/der Eigentümer:in angeben.
  • Rechnungen. Wer allein für den finanziellen Unterhalt des Hundes aufgekommen ist und etwa Tierarztrechnungen und Futterkosten gezahlt hat, ist oftmals auch alleinige:r Eigentümer:in.
  • Zeugenaussagen. Manchmal können Familienmitglieder oder Freund:innen bestätigen, dass sich eine:r allein um den Hund gekümmert und ihn als Haustier gehalten hat. Hier ist besonders die aufgebrachte Zeit, etwa für Training, Fürsorge oder Gassigehen entscheidend.

Gerade bei langen Ehen, in denen kaum noch in „dein“ und „mein“ unterteilt wird, lässt sich auch bei Berücksichtigung aller Faktoren kaum ausmachen, wem der Hund allein gehört. Sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt oder sind beide Eheleute Eigentümer:innen, müssen sie eine gemeinsame Entscheidung für die Zukunft des vierbeinigen Familienmitglieds treffen.

Die Entscheidung: Wer behält den Hund?

Grundlage für die Entscheidung, wer den Hund behalten soll, sollte immer das Wohl des Hundes sein. Die naheliegendste Möglichkeit ist, dass eine:r der Eheleute den Hund nach der Scheidung allein behält. Die Person, die nach der Scheidung für den Hund verantwortlich ist, muss über die Ressourcen verfügen, die der Hund erfordert. Dazu gehört, die Futter-, Versicherungs- und Tierarztkosten allein stemmen zu können, aber auch ihm die Aufmerksamkeit, das Training und die Liebe zu schenken, die er braucht.

Ähnlich wie bei Trennungskindern können die Eheleute auch den Wechsel des Hundes zwischen beiden Haushalten in regelmäßigen Abständen vereinbaren und ihn somit auch nach der Scheidung gleichermaßen betreuen. Allerdings kann diese Regelung für den Hund zu Problemen führen: Hunde als soziale Tiere brauchen Aufmerksamkeit und feste Bezugspersonen. Mit dem Wechsel zwischen zwei Haushalten kann es zu Unwohlsein wegen des wechselnden Herrchens/Frauchens kommen. Auch die Anpassung an die verschiedenen Routinen und Regeln birgt Schwierigkeiten.

Alternativ kann eine dritte Person die dauerhafte Betreuung des Hundes übernehmen. Hierfür bieten sich gemeinsame Freunde oder Familienmitglieder an. Auf diesem Weg hat der Hund eine feste Bezugsperson und die Eheleute haben auch nach der Scheidung die Möglichkeit, regelmäßig Zeit mit ihm zu verbringen, etwa bei gemeinsamen Spaziergängen, Besuchen oder Ausflügen.

Kommt keine dieser Optionen infrage, müssen die Eheleute den Hund verkaufen. Diese Möglichkeit sollte jedoch der letzte Ausweg sein. Der Hund verliert in diesem Fall regelmäßig sein bekanntes Umfeld und all seine Bezugspersonen, dieser Schritt ist für ihn damit sehr belastend.

Der worst case: Keine Einigung in Sicht

Können sich die Eheleute nicht über den weiteren Verbleib des Hundes einigen, sollten sie die Hilfe von außen in Betracht ziehen. Der Erfahrung nach ist das insbesondere der Fall, wenn beide den Hund nach der Scheidung für sich allein haben wollen.

Die Entscheidung kann den Eheleuten vom Familiengericht abgenommen werden. Das Gericht berücksichtigt dabei primär, welche Nachweise für die Eigentumsverhältnisse erbracht werden können. Aber auch die Interessen des Hundes und die Bedeutung der Hund für die Eheleute, etwa wenn er für den Beruf oder sportliche Aktivitäten benötigt wird, werden in die Entscheidung einbezogen.

Eine kosten- und nervenschonende Variante dazu bildet die Mediation. Mediator:innen sind neutrale Dritte, die die Eheleute dabei unterstützen, eine gemeinsame Regelung zu finden. Dafür wirken sie auf einen respektvollen und fairen Umgang hin. Der Konflikt, die Interessen und Standpunkte werden unter Anleitung erörtert und die Kommunikation der Beteiligten angeleitet. Der Vorteil besteht hier darin, dass die Eheleute den Konflikt „in der Hand“ haben und die Entscheidung gemeinsam treffen, statt sie sich auferlegen zu lassen.

Das Fazit oder: Des Pudels Kern

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Scheidungen eine emotional belastende Situation für die zwei- und vierbeinigen Familienmitglieder sind. Im Interesse aller sollten die Eheleute offen ihre Wünsche, Bedürfnisse und Sorgen kommunizieren und bereit für Kompromisse sein, die dem Menschen- und Tierwohl in ihrem persönlichen Fall am besten gerecht werden.

Tierärztin, Autorin und deine Hundeexpertin: Valérie Pöter

Über mich

Valérie Pöter hat 2017 ihr Staatsexamen als Tierärztin abgelegt und ist seit 2018 als Hundetrainerin tätig.

In ihrer Hundeschule in Oldenburg legt sie großen Wert auf Spaß und Motivation im Training und auf die verständliche Erklärung komplexer Zusammenhänge.

Diese Fähigkeiten brachten sie zusammen mit ihrer Leidenschaft fürs Zeichnen dazu, Fachwissen rund um den Hund auf ihrem Blog strukturiert und kreativ zu vermitteln – die Idee zu den FAQ Hund war geboren!

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